Die vom deutschen Staat initiierte Politik der Ausplünderung von Juden, die auf einer gesetzlichen Regelung beruht, nimmt zu. Sie wurde bald in die besetzten Gebiete exportiert und von den mit dem Reich verbündeten Regimes wie Vichy übernommen. Der französische Staat integriert die Prinzipien bereits 1940 im Rahmen seiner antisemitischen Politik. Er erließ zu diesem Zweck ein spezifisches gesetzgeberisches Arsenal mit dem Ziel, «jeglichen jüdischen Einfluss in der nationalen Wirtschaft zu beseitigen» (Gesetz vom 22. Juli 1941).
Die systematische Plünderung jüdischer Unternehmen und Besitztümer wird auf dem gesamten französischen Staatsgebiet verübt. Von der Identifizierung der Juden und ihrer Güter bis zur «Arisierung» dieser durch den Verkauf oder die Liquidation wird ein effizienter Verwaltungsprozess eingerichtet, an dem nicht nur eine große Anzahl von Verwaltungen des französischen Staates beteiligt ist, aber auch weite Teile der Gesellschaft.
In Frankreich und ganz allgemein in Europa waren die Plünderungen ein wesentliches Rädchen des Ausschlussprozesses, der später die Umsetzung der «Endlösung der jüdischen Frage» erleichterte.
Auf der Grundlage zahlreicher Dokumente, die insbesondere aus den Beständen des National- und des Departementsarchivs stammen, schlägt die Ausstellung vor, die Grundlagen und das Räderwerk dieser staatlichen Politik zu erklären und sie wieder in den Kontext des nationalsozialistischen Europas einzuordnen.