die Bedeutung der Worte: ein Völkermord

das ist...

Ein Rechtsbegriff, der 1948 von der UN-Generalversammlung in der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords definiert wurde.
Nach dieser Konvention bedeutet Völkermord jede der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche zu vernichten:
  1. Ermordung von Gruppenmitgliedern;
  2. schwere Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit von Gruppenmitgliedern;
  3. vorsätzliche Unterwerfung der Gruppe unter Lebensbedingungen, die zu ihrer vollständigen oder teilweisen physischen Vernichtung führen sollen;
  4. Maßnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern;
  5. erzwungene Verlegung von Kindern aus der Gruppe in eine andere Gruppe."
Wann und wie kam der Begriff "Völkermord" auf den Markt?
Der Begriff erschien 1943 in dem Buch des polnischen jüdischen Rechtswissenschaftlers Raphael Lemkin: Axis Rule in Occupied Europe.
Bereits durch die Massenmorde an den Armeniern während des Ersten Weltkriegs geprägt, wollte er einen Neologismus schmieden, bestehend aus dem griechischen genos für "Rasse" und dem lateinischen cide für "töten", um die nationalsozialistische Politik der systematischen Tötung zu beschreiben.

Und wie sieht es heute aus?

Die Konvention von 1948 wurde inzwischen von 153 Staaten ratifiziert. Einige von ihnen haben das Verbrechen des Völkermords in ihr innerstaatliches Recht aufgenommen, so auch Frankreich im Jahr 1994. Seit 1948 haben zwei unter der Schirmherrschaft der UNO gebildete internationale Sondergerichte Verurteilungen wegen des Völkermords ausgesprochen: der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (1994-2015) und der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (1993-2017). Seit 1998 ist der Internationale Strafgerichtshof der einzige ständige internationale Gerichtshof, der die Zuständigkeit für die Verfolgung von Völkermorden besitzt.

Nicht jeder Massenmord ist...

Völkermord: Die Definition der Konvention von 1948 stützt sich auf spezifische Kriterien hinsichtlich der Art der Zielgruppe. Massaker, die nach politischen und sozialen Kriterien begangen werden, sind somit von dieser rechtlichen Definition ausgeschlossen.

Wenn man mir sagt: "Einen Massenmord als Völkermord zu bezeichnen, bedeutet, die Schwere des Verbrechens herabzusetzen."

Ich antworte: Nein. Der Begriff "Völkermord" ist ein juristischer Begriff, der auf präzisen Kriterien beruht und keine moralische Dimension einschließt. Wenn dieser Begriff, der eine starke symbolische Bedeutung erlangt hat, in der Praxis missbräuchlich verwendet wird, um die Menschen zu beeindrucken, so bestand die Motivation für seine Schaffung nicht darin, eine Hierarchie zwischen den Verbrechen zu schaffen, sondern die Besonderheit bestimmter Verbrechen im Bereich des Rechts zu etablieren.

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