Und wie sieht es heute aus?
Die Konvention von 1948 wurde inzwischen von 153 Staaten ratifiziert. Einige von ihnen haben das Verbrechen des Völkermords in ihr innerstaatliches Recht aufgenommen, so auch Frankreich im Jahr 1994. Seit 1948 haben zwei unter der Schirmherrschaft der UNO gebildete internationale Sondergerichte Verurteilungen wegen des Völkermords ausgesprochen: der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (1994-2015) und der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (1993-2017). Seit 1998 ist der Internationale Strafgerichtshof der einzige ständige internationale Gerichtshof, der die Zuständigkeit für die Verfolgung von Völkermorden besitzt.
Nicht jeder Massenmord ist...
Völkermord: Die Definition der Konvention von 1948 stützt sich auf spezifische Kriterien hinsichtlich der Art der Zielgruppe. Massaker, die nach politischen und sozialen Kriterien begangen werden, sind somit von dieser rechtlichen Definition ausgeschlossen.
Wenn man mir sagt: "Einen Massenmord als Völkermord zu bezeichnen, bedeutet, die Schwere des Verbrechens herabzusetzen."
Ich antworte: Nein. Der Begriff "Völkermord" ist ein juristischer Begriff, der auf präzisen Kriterien beruht und keine moralische Dimension einschließt. Wenn dieser Begriff, der eine starke symbolische Bedeutung erlangt hat, in der Praxis missbräuchlich verwendet wird, um die Menschen zu beeindrucken, so bestand die Motivation für seine Schaffung nicht darin, eine Hierarchie zwischen den Verbrechen zu schaffen, sondern die Besonderheit bestimmter Verbrechen im Bereich des Rechts zu etablieren.
Um weiter zu gehen...
Das Mémorial bietet "Histoire(s) en série", eine Webserie mit 4 Episoden für Lehrer und Schüler. Auf einem kurzen Format aufgebaut, stützt sie sich auf Archivdokumente, Zeugenaussagen und eine von Experten vorgeschlagene Sichtweise.