Das Mémorial wird ein Bürgerpraktikum beim Berufungsgericht von Lyon organisieren

Am Freitag, den 19. Februar 2016 hat das Mémorial de la Shoah mit dem Berufungsgericht von Lyon eine Vereinbarung über die Einrichtung eines Bürgerschaftstrainings unterzeichnet, der von den Teams des Mémorial für die Täter rassistischer oder antisemitischer Straftaten durchgeführt wird.

Im Rahmen ihres Aktionsplans 2015-2017 unterzeichnete die interministerielle Delegation zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus (Dilcra) am symbolischen 27. Januar 2016 ein Abkommen mit der Gedenkstätte für den Holocaust, wurde damit einer der Akteure bei der Umsetzung dieses Aktionsplans.

Dieser Plan sieht insbesondere die Entwicklung alternativer Maßnahmen und pädagogischer Strafen für rassistische oder antisemitische Straftaten vor. Das vom Holocaust-Mahnmal konzipierte Bürgerseminar (siehe unten) bietet somit einen geeigneten Rahmen für die Umsetzung solcher Maßnahmen.

WAS IST EIN BÜRGERPRAKTIKUM AN DER SHOAH-GEDENKSTÄTTE?

Zwei Tage lang nehmen die Urheber rassistischer oder antisemitischer Straftaten an einem Seminar teil, das zahlreiche Workshops zu den Bauprozessen und den historischen Folgen von Rassismus, Antisemitismus und Völkermord umfasst. Ziel ist es, das Bewusstsein für die schädlichen Auswirkungen von Rassismus und Antisemitismus auf allen Ebenen zu schärfen, indem daran erinnert wird, dass dies keine Meinungen, sondern Verbrechen sind und den republikanischen Werten der Toleranz und Brüderlichkeit unseres Landes widersprechen

Dieses Bürgerpraktikum wurde bereits nach der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Tribunal de grande instance in Paris im Januar 2014 in die Praxis umgesetzt.

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