Das Mémorial wird ein Bürgerpraktikum beim Berufungsgericht von Lyon organisieren.

Am Freitag, den 19. Februar 2016, hat die Gedenkstätte der Shoah mit dem Berufungsgericht Lyon eine Vereinbarung über die Einrichtung eines von den Teams der Gedenkstätte durchgeführten Bürgerpraktikums für Täter rassistischer oder antisemitischer Straftaten unterzeichnet.

Im Rahmen ihres Aktionsplans 2015-2017 unterzeichnete die Interministerielle Delegation zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus (Dilcra) am symbolischen 27. Januar 2016 eine Vereinbarung mit der Gedenkstätte der Shoah. der somit zu einem der Akteure bei der Umsetzung dieses Aktionsplans wurde.

Dieser Plan sieht insbesondere die Entwicklung alternativer Maßnahmen und pädagogisch wirksamer Strafen für rassistische oder antisemitische Straftaten vor. Das vom Mémorial de la Shoah konzipierte Bürgerpraktikum (siehe unten) bietet somit einen geeigneten Rahmen für die Umsetzung solcher Maßnahmen.

WAS IST EIN BÜRGERPRAKTIKUM IM SHOAH-MEMORIAL?

Zwei Tage lang nehmen die Täter rassistischer oder antisemitischer Straftaten an einem Seminar teil, das zahlreiche Workshops sowohl zu den Aufbauprozessen als auch zu den historischen Folgen von Rassismus, Antisemitismus und Völkermord umfasst. Das Ziel ist es, das Bewusstsein für die Schäden von Rassismus und Antisemitismus auf allen Ebenen zu schärfen, daran zu erinnern, dass es sich nicht um Meinungen, sondern um Straftaten handelt und dass sie den republikanischen Werten der Toleranz und Brüderlichkeit unseres Landes widersprechen.

Dieses Bürgerpraktikum wurde bereits nach der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Tribunal de grande instance in Paris im Januar 2014 in die Praxis umgesetzt.

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